Juristische Erklärungen:


 

Ablehnung der Verantwortung für Links zu fremden Seiten

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte auf gelinkten Seiten anderer Anbieter / Betreiber habe, und ich diese Inhalte auch nicht täglich kontrollieren kann. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller dieser gelinkten Seiten, und mache mir ihre Inhalte nicht zu Eigen.
Diese sind in der Regel gesammelt nur unter "Links" zu finden, bzw. auch ev. auf Seiten, die auf meinem privaten Server zu Hause aus Platzgründen gehostet werden, bzw. zum Cinema4D NetRender-Server gehören, und über diese Homepage Seiten aus erreichbar sind.

Sollte jemand einen Link auf einer Seite (fremde und eigene) entdecken, der mittlerweile gesetzwidrig geworden, verwaist oder umgezogen ist, macht mich bitte darauf aufmerksam, damit ich ihn schnellstmöglich lösche bzw. ändere.
Kontakt

 

Anlass für die Erklärung:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

 

class="ak_p_eng"Anlass für die Bitte:
In der Gesetzgebung wird überlegt, dass solche Haftungsausschlüsse unwirksam sein sollen, wenn auf gesetzwidrige Seiten verwiesen wird. D.h., wenn eine früher gesetzeskonforme Seite plötzlich gesetzwidrig wird (z.B. durch Gesetzänderung), dann ist man dran. Um das zu verhindern, sind die Netzteilnehmer darauf angewiesen, sich gegenseitig zu warnen.
( siehe auch bei www.peter-becker.de/Agb/Disclaimer.htm)

 

Privater Charakter meiner Homepage

Meine Homepage ist ein privates Hobby, dient weitestgehend keinerlei geschäftlichen Zwecken und ihr Inhalt darf nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Ihr Inhalt ist ausschließlich bestimmt für meine Freunde und ähnlich nette Leute.
Der Zugang zu den Cinema 4D NetRender-Server Seiten auf meinem privaten Rechner ist mittels eines Username und Passwort abgesichert. Der Username sowie das Passwort kann nur von mir vergeben und nicht eigenständig verändert werden, sodass hier also auch keine beliebige Geschäftszwecke Dritter frei gefördert werden.

 

Anlass für diese Erklärung:
In der Urteilsbegründung zum Explorer-Prozess von Stefan Münz schrieb das Gericht:
Beim Aufrufen seiner Homepage liegt keine Zugangsbeschränkung, etwa im Sinne eines geschlossenen Benutzerkreises, vor (vgl. dazu OLG München, CR 2000, Seite 541). Damit können durch das Aufrufen seiner Homepage beliebige Geschäftszwecke Dritter gefördert werden.
(weiterführende Texte dieser entliehenen Erklärung siehe www.peter-becker.de/Agb/Disclaimer.htm)